Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
an dieser Stelle finden Sie die aktuellen Bestimmungen und Handlungsempfehlungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie...
Freiwillige Testungen an den Schulen seit August 2022
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
gemäß der Anordnung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 01.06.2022 ist ab dem 7. Juni 2022 die verpflichtende, anlasslose Testpflicht für Schüler*innen und Personal ausgesetzt.
Zudem ist die 3G-Regel für schulexterne Personen (z. B. Eltern) für die Teilnahme an Versammlungen, Gesprächen und weiteren terminierten „Vor-Ort Besuchen“ sowie bei der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen aufgehoben.
Freiwillige Testungen an den Schulen sind ab dem 22. August 2022 bis zu den Herbstferien jedoch weiterhin möglich. An zwei Tagen in der Woche werden diese durchgeführt, an der Refik-Veseli-Schule weiterhin dienstags und donnerstags. Auf Wunsch kann ein dritter zusätzlicher Test pro Woche ausgegeben werden für eine freiwillige Testung zu Hause am Sonntagabend bzw. am Montag vor dem Unterrichtsbeginn.
Für eine Testung Ihres Kindes benötigen wir jedoch Ihr schriftliches Einverständnis. Bitte informieren Sie die Schule mit der Erklärung (siehe Link unten) - geltend für den Zeitraum bis zum Schuljahresende - ob ihr Kind an den freiwilligen Testungen teilnimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Bienzeisler
- Schulleiterin -
Was muss ich tun, wenn mein Schnelltest positiv ist?
Nach einem positiven Schnelltestergebnis ist die häusliche Isolation für eine infizierte Person verpflichtend und einzuhalten!
Die Isolation endet spätestens nach Ablauf einer Dauer von 10 Tagen.
Eine vorzeitige Beendigung der Isolation ist frühestens ab dem 5. Tag möglich, wenn bereits für mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr vorhanden sind.
Zur vorzeitigen Beendigung ist zudem ein negativer Antigen-Schnelltest (PoC) mit Ergebniszertifikat von einer zertifizierten Teststelle erforderlich. Ein zu Hause durchgeführter Selbsttest ist kein gültiger Nachweis zur Beendigung der Isolation.
Eine Abklärung mit einem PCR-Test ist in Berlin nicht mehr zwingend erforderlich, kann aber auf Wunsch ausgeführt werden